Das neue kanarische Ferienvermietungsgesetz: Was Ley 6/2025 für Eigentümer bedeutet
Eine Ferienwohnung auf den Kanaren zu vermieten war lange Sache eines Dekrets von 2015 — und viel Improvisation. Zwischen 2024 und Ende 2025 kamen drei Schichten neuen Rechts — und zusammen zeichnen sie die Landkarte für jeden Eigentümer auf Teneriffa und Fuerteventura neu.
Schicht eins: das staatliche Register — im Mai 2026 aufgehoben
Das Real Decreto 1312/2024 schuf ein einheitliches staatliches Vermietungsregister: Seit dem 1. Juli 2025 brauchte jede Kurzzeitvermietung eine staatliche Registrierungsnummer, und die Plattformen mussten Angebote ohne Nummer auslisten. Am 19. Mai 2026 hob der Tribunal Supremo (Urteil 620/2026, Dritte Kammer) dieses Register und die Registrierungspflicht auf: Tourismus und Wohnen sind Zuständigkeiten der Regionen, der Staat durfte kein eigenes Register darüberlegen. Vom Erlass bleiben das digitale einheitliche Fenster und die Pflicht der Plattformen, dem Staat die Vermietungsdaten zu melden. In der Praxis: Eine staatliche Nummer ist keine Bedingung mehr, um zu inserieren, und eine bereits erhaltene Nummer hat schlicht diese Rolle verloren — Ihre kanarische Registrierung ist die, die Ihr Recht zu vermieten trägt.
Schicht zwei: Ihre Eigentümergemeinschaft hat ein Veto
Eine seit dem 3. April 2025 geltende Reform erlaubt Eigentümergemeinschaften, neue Ferienvermietungen im Gebäude mit Dreifünftelmehrheit zu genehmigen — oder abzulehnen. Bestehende, rechtmäßig betriebene Vermietungen werden durch die Abstimmung nicht vertrieben, aber wer „zum Vermieten“ kauft, muss Protokolle und Statuten der Gemeinschaft jetzt lesen, bevor er irgendetwas unterschreibt.
Schicht drei: das kanarische Gesetz — Ley 6/2025
Am 10. Dezember 2025 verabschiedeten die Kanaren ihr eigenes Gesetz zur nachhaltigen touristischen Nutzung von Wohnraum und ersetzten das Dekret von 2015. Die Kernpunkte:
- Eine Obergrenze: In der Regel dürfen höchstens 10% des Wohnungsbestands jeder Gemeinde (oder Zone) der Ferienvermietung dienen — bis zu 20% auf El Hierro, La Gomera und La Palma.
- Kommunale Zonierung: Die Rathäuser bestimmen, in welchen Gebieten neue Ferienvermietungslizenzen entstehen können; die Cabildos der Inseln genehmigen und inspizieren.
- Neubauten müssen warten: Wohnungen dürfen erst zehn Jahre nach Fertigstellung touristisch genutzt werden.
- Sozialwohnungen (VPO) sind ausgeschlossen, und Gebäude, die im Ganzen als De-facto-Hotels betrieben werden, sind verboten.
- Bestehende regelkonforme Vermietungen laufen unter Übergangsregeln weiter — aber „regelkonform“ leistet in diesem Satz viel Arbeit: Registrierung, Bewohnbarkeit und die Papierspur zählen alle.
Was das in Corralejo und Costa Adeje bedeutet
Beide Orte sind genau dort, wo die Nachfrage — und damit die Obergrenzen — zuerst greifen werden. Zwei praktische Konsequenzen:
- Wenn Sie bereits vermieten: Prüfen Sie, dass Ihre kanarische Registrierung in Ordnung ist (die staatliche Nummer trägt Ihr Recht zu vermieten nicht mehr), und bewahren Sie Nachweise Ihrer Tätigkeit auf — der Übergangsschutz folgt den Papieren.
- Wenn Sie zum Vermieten kaufen: Die Lizenzfrage kommt jetzt vor dem Kauf, nicht danach. Eine Wohnung ohne Zustimmung der Gemeinschaft, in einer gesättigten Zone oder im letzten Jahr gebaut, bekommt womöglich schlicht nie eine — und ihr Preis sollte das widerspiegeln.
Die Ära „erst kaufen, dann Lizenz“ ist auf den Kanaren vorbei. Die Lizenz IST jetzt der Vermögenswert.
Unser Immobilienteam prüft den Vermietungsstatus einer Immobilie, bevor Sie sich binden — fragen Sie uns zu Ihrem Fall.
Diese Notiz ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation lassen Sie sich bitte juristisch beraten.
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