Rechtsgebiete · I

Erbrecht auf Teneriffa und Fuerteventura

Internationale Erbfälle, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer — von den Inseln aus geregelt, für Erben in jedem Land.

Die Praxis

Eine Erbschaft darf nicht zwischen zwei Ländern verloren gehen.

Umfang

Was wir übernehmen

  • Internationale Erbfälle nach der EU-Verordnung
  • Nachlassabwicklung mit oder ohne Testament
  • Erbenfeststellung vor dem spanischen Notar
  • Erbschaftsteuer und die Sechsmonatsfrist
  • Umschreibung von Immobilien im Grundbuch
  • Deutsche Testamente, Apostillen, Übersetzungen
  • Komplette Abwicklung per notarieller Vollmacht
  • Erbstreitigkeiten — verhandelt oder geklagt

Wir wickeln spanische Nachlässe für Erben ab, die überall leben können: Papiere, Fristen und Steuer — vom ersten Zertifikat bis zur Eintragung im Grundbuch.

Seit mehr als fünfundzwanzig Jahren betreut die Kanzlei Nachlässe mit Vermögen auf den Kanaren und Erben im Ausland — EU-Erbrechtsverordnung, ausländische Testamente und spanisches Nachlassverfahren aus einer Hand. Die meisten Fälle werden vollständig per Vollmacht abgewickelt, ohne dass die Erben anreisen, von unseren Büros in Costa Adeje (Teneriffa) und Corralejo (Fuerteventura) aus.

Das Verfahren läuft über spanische Notare, das zentrale Testamentsregister (Registro de Últimas Voluntades) und die Grundbuchämter der Inseln — und gegen die Sechsmonatsfrist der Erbschaftsteuer. Mit allen arbeiten wir jede Woche.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Drei Geschichten, die wir jede Woche hören.

„Meine Mutter hatte eine Wohnung auf Teneriffa — aber wir Erben leben alle in Deutschland.“
→ Wir regeln es von hier aus — per Vollmacht, ohne Anreise.
„Es gibt kein Testament, und die Bank hat das spanische Konto meines Mannes gesperrt.“
→ Die notarielle Erbenfeststellung löst genau das.
„Die Sechsmonatsfrist der Steuer rückt näher, und wir finden nicht einmal die Escritura.“
→ Es gibt Fristverlängerungen. Je früher beantragt, desto besser.
Methode

Wie wir arbeiten

01BeratungWir hören Ihren Fall an und prüfen die Unterlagen — vor Ort oder online.
02Strategie und HonorarWir zeigen Ihnen Ihre Optionen und vereinbaren Plan und Honorar, bevor wir beginnen.
03VertretungWir handeln für Sie — in der Verhandlung, vor Gerichten und Behörden.
04AbschlussWir verfolgen das bestmögliche Ergebnis und halten Sie bei jedem Schritt auf dem Laufenden.
Jeder Fall ist anders. Wir bewerten Ihren ehrlich, erklären Ihre Optionen in klarer Sprache und vereinbaren Plan und Honorar, bevor irgendeine Arbeit beginnt.
Olga Caballero, Gründerin und Abogada
Wer Ihren Fall führt

Olga Caballero

Gründerin und Abogada — Costa Adeje · Corralejo

Seit 1998 berät sie internationale Mandanten auf den Kanarischen Inseln — persönlich und per Video. Internationale Erbfälle sind das Kerngebiet der Kanzlei: Strategie, Steuerposition und Honorar werden mit der Anwältin vereinbart, die Ihre Akte führt — ohne Zwischenstationen.

Español · English · Deutsch · Русский · Italiano

Fünf Sprachen in der Kanzlei — und Video mit Live-Übersetzung für fünf weitere.

Olga Caballero Martel · Abogada Nr. 2805, Ilustre Colegio de Abogados de Las Palmas.

Lernen Sie die Kanzlei kennen
25+Jahre Berufspraxis
2Büros, zwei Inseln
10Arbeitssprachen
1Team hinter jedem Fall
Die Stimme der Mandanten

In ihren Worten

Bester Service über die letzten zehn Jahre — von Testamenten über Fragen und Antworten bis zum Immobilienverkauf. Fünf Sterne.
★★★★★James MooreGoogle-Rezension · übersetzt
Sehr zu empfehlen. Unser Ansprechpartner kommunizierte hervorragend und erklärte genau, was nötig war und warum. Alles ganz unkompliziert — ohne Probleme.
★★★★★Michael GodwinGoogle-Rezension · übersetzt
Competent und sympathisch
★★★★★Joerg WilckenGoogle-Rezension
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Schreiben Sie uns — oder buchen Sie eine Beratung.

Fragen

Erbrecht — was Mandanten zuerst fragen.

Muss ich nach Spanien reisen, um ein Erbe anzunehmen?

In der Regel nicht. Mit einer Vollmacht, die Sie bei einem Notar oder im spanischen Konsulat in Ihrer Nähe unterzeichnen, nehmen wir an, zahlen die Steuer und lassen das Vermögen auf Ihren Namen eintragen.

Welches Recht gilt — das spanische oder mein Heimatrecht?

Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen — es sei denn, das Testament hat das Heimatrecht gewählt. Das prüfen wir zuerst: Es bestimmt jeden weiteren Schritt.

Welche Frist gilt für die spanische Erbschaftsteuer?

Sechs Monate ab dem Todesfall, verlängerbar um weitere sechs, wenn der Antrag in den ersten fünf Monaten gestellt wird. Verspätete Erklärungen kosten Zuschläge — deshalb schauen wir immer zuerst auf den Kalender.

Was, wenn ein Miterbe nicht mitwirkt?

Der Nachlass kann trotzdem vorankommen: Das spanische Recht kennt notarielle und gerichtliche Wege, um zu inventarisieren, zu teilen oder zu verkaufen. Wir versuchen zuerst die Einigung — und klagen die Teilung ein, wenn es keinen anderen Weg gibt.

Rufen Sie lieber an?

Teneriffa — Costa AdejeSpanisch · Englisch · Russisch (+34) 922 717 135
Fuerteventura — CorralejoSpanisch · Englisch · Italienisch · Russisch (+34) 928 537 200
Schreiben Sie uns eine E-MailSchreiben Sie auf Deutsch — das Team arbeitet in zehn Sprachen. [email protected]

Erben Sie Immobilien oder Vermögen auf den Kanaren?

Buchen Sie eine Beratung vor Ort oder per Video — eine klare, ehrliche Einschätzung Ihres Falls auf Deutsch, mit Plan und Honorar, die wir vereinbaren, bevor irgendeine Arbeit beginnt.

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