Erbrecht auf Teneriffa und Fuerteventura
Internationale Erbfälle, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer — von den Inseln aus geregelt, für Erben in jedem Land.
Eine Erbschaft darf nicht zwischen zwei Ländern verloren gehen.
Was wir übernehmen
- Internationale Erbfälle nach der EU-Verordnung
- Nachlassabwicklung mit oder ohne Testament
- Erbenfeststellung vor dem spanischen Notar
- Erbschaftsteuer und die Sechsmonatsfrist
- Umschreibung von Immobilien im Grundbuch
- Deutsche Testamente, Apostillen, Übersetzungen
- Komplette Abwicklung per notarieller Vollmacht
- Erbstreitigkeiten — verhandelt oder geklagt
Wir wickeln spanische Nachlässe für Erben ab, die überall leben können: Papiere, Fristen und Steuer — vom ersten Zertifikat bis zur Eintragung im Grundbuch.
Seit mehr als fünfundzwanzig Jahren betreut die Kanzlei Nachlässe mit Vermögen auf den Kanaren und Erben im Ausland — EU-Erbrechtsverordnung, ausländische Testamente und spanisches Nachlassverfahren aus einer Hand. Die meisten Fälle werden vollständig per Vollmacht abgewickelt, ohne dass die Erben anreisen, von unseren Büros in Costa Adeje (Teneriffa) und Corralejo (Fuerteventura) aus.
Das Verfahren läuft über spanische Notare, das zentrale Testamentsregister (Registro de Últimas Voluntades) und die Grundbuchämter der Inseln — und gegen die Sechsmonatsfrist der Erbschaftsteuer. Mit allen arbeiten wir jede Woche.
Drei Geschichten, die wir jede Woche hören.
„Meine Mutter hatte eine Wohnung auf Teneriffa — aber wir Erben leben alle in Deutschland.“
„Es gibt kein Testament, und die Bank hat das spanische Konto meines Mannes gesperrt.“
„Die Sechsmonatsfrist der Steuer rückt näher, und wir finden nicht einmal die Escritura.“
Wie wir arbeiten
Olga Caballero
Gründerin und Abogada — Costa Adeje · CorralejoSeit 1998 berät sie internationale Mandanten auf den Kanarischen Inseln — persönlich und per Video. Internationale Erbfälle sind das Kerngebiet der Kanzlei: Strategie, Steuerposition und Honorar werden mit der Anwältin vereinbart, die Ihre Akte führt — ohne Zwischenstationen.
Español · English · Deutsch · Русский · ItalianoFünf Sprachen in der Kanzlei — und Video mit Live-Übersetzung für fünf weitere.
Olga Caballero Martel · Abogada Nr. 2805, Ilustre Colegio de Abogados de Las Palmas.
Lernen Sie die Kanzlei kennenIn ihren Worten
Bester Service über die letzten zehn Jahre — von Testamenten über Fragen und Antworten bis zum Immobilienverkauf. Fünf Sterne.
Sehr zu empfehlen. Unser Ansprechpartner kommunizierte hervorragend und erklärte genau, was nötig war und warum. Alles ganz unkompliziert — ohne Probleme.
Competent und sympathisch
Schreiben Sie uns — oder buchen Sie eine Beratung.
Erbrecht — was Mandanten zuerst fragen.
Muss ich nach Spanien reisen, um ein Erbe anzunehmen?
In der Regel nicht. Mit einer Vollmacht, die Sie bei einem Notar oder im spanischen Konsulat in Ihrer Nähe unterzeichnen, nehmen wir an, zahlen die Steuer und lassen das Vermögen auf Ihren Namen eintragen.
Welches Recht gilt — das spanische oder mein Heimatrecht?
Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen — es sei denn, das Testament hat das Heimatrecht gewählt. Das prüfen wir zuerst: Es bestimmt jeden weiteren Schritt.
Welche Frist gilt für die spanische Erbschaftsteuer?
Sechs Monate ab dem Todesfall, verlängerbar um weitere sechs, wenn der Antrag in den ersten fünf Monaten gestellt wird. Verspätete Erklärungen kosten Zuschläge — deshalb schauen wir immer zuerst auf den Kalender.
Was, wenn ein Miterbe nicht mitwirkt?
Der Nachlass kann trotzdem vorankommen: Das spanische Recht kennt notarielle und gerichtliche Wege, um zu inventarisieren, zu teilen oder zu verkaufen. Wir versuchen zuerst die Einigung — und klagen die Teilung ein, wenn es keinen anderen Weg gibt.
Rufen Sie lieber an?
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Erben Sie Immobilien oder Vermögen auf den Kanaren?
Buchen Sie eine Beratung vor Ort oder per Video — eine klare, ehrliche Einschätzung Ihres Falls auf Deutsch, mit Plan und Honorar, die wir vereinbaren, bevor irgendeine Arbeit beginnt.