Steuerrecht auf Teneriffa und Fuerteventura
Nichtresidentensteuer, Immobiliensteuern und das kanarische Sonderregime — geplant und fristgerecht erklärt.
Die Kanaren spielen nach eigenen Steuerregeln.
Was wir übernehmen
- Nichtresidentensteuer (Modelo 210), jedes Jahr
- Steuern bei Kauf, Verkauf und Vermietung
- Der 3%-Einbehalt beim Verkauf als Nichtresident
- Steuerresidenz richtig planen beim Umzug
- IGIC-Registrierung und Erklärungen für Firmen
- Kanarisches Sonderregime: REF, RIC und ZEC
- Erbschaft- und Schenkungsteuer über Grenzen
- Steuerprüfungen, Requerimientos, Einsprüche
IGIC statt Mehrwertsteuer, eigene Anreize, Besonderheiten für Nichtresidenten — wir machen aus dem Steuerregime des Archipels einen Vorteil statt einer Falle.
Wir beraten Residenten, nichtresidente Eigentümer und Unternehmen zu kanarischen und spanischen Steuern: die jährliche Nichtresidentenerklärung, die Steuern rund um Kauf, Verkauf und Vermietung, die Steuerresidenz beim Umzug und das kanarische Wirtschafts- und Steuerregime (REF) für Unternehmen. Beratung und Erklärungen, beides.
In der Praxis: die Agencia Tributaria und die kanarische Steuerbehörde (ATC), der 3%-Einbehalt beim Verkauf durch Nichtresidenten, die Plusvalía beim Rathaus — und Fristen, die eine Rechnung still vervielfachen, wenn man sie verpasst. Den Kalender führen wir für Sie.
Drei Geschichten, die wir jede Woche hören.
„Ich vermiete meine Wohnung auf Teneriffa ein paar Wochen im Jahr — muss ich hier Steuern zahlen?“
„Wir haben unser Haus verkauft, und der Käufer hat 3% des Preises einbehalten.“
„Ich bin nach Fuerteventura gezogen. Wo zahle ich jetzt Steuern?“
Wie wir arbeiten
Olga Caballero
Gründerin und Abogada — Costa Adeje · CorralejoSeit 1998 berät sie internationale Mandanten auf den Kanarischen Inseln — persönlich und per Video. Steuerakten verbinden die Anwältin mit den Zahlen: Wer Ihre Position plant, unterschreibt auch die Erklärungen — und steht neben Ihnen, wenn Hacienda fragt.
Español · English · Deutsch · Русский · ItalianoFünf Sprachen in der Kanzlei — und Video mit Live-Übersetzung für fünf weitere.
Olga Caballero Martel · Abogada Nr. 2805, Ilustre Colegio de Abogados de Las Palmas.
Lernen Sie die Kanzlei kennenIn ihren Worten
Die beste Adresse der Insel, wenn Sie Hilfe in Steuerfragen brauchen — dorthin geht man. Fünf Sterne, wohlverdient.
Competent und sympathisch
Ausgezeichnete Betreuung und sehr schnelle Abwicklung.
Schreiben Sie uns — oder buchen Sie eine Beratung.
Steuern — was Mandanten zuerst fragen.
Ich bin nichtresidenter Eigentümer. Welche Steuern betreffen mich?
Die jährliche Nichtresidentensteuer (auch ohne Vermietung), die IBI beim Rathaus und die Steuern rund um einen Verkauf — einschließlich des 3%-Einbehalts des Käufers und der Plusvalía. Eine Jahreserklärung hält die meisten Eigentümer vollständig konform.
Was ist die IGIC?
Die indirekte Steuer der Kanaren — sie gilt statt der festlandspanischen Mehrwertsteuer, mit allgemein niedrigeren Sätzen. Wer hier ein Unternehmen führt, ersetzt die Umsatzsteuer-Anmeldungen durch IGIC-Erklärungen — mit eigenen Regeln.
Wann werde ich in Spanien steuerlich ansässig?
Grob: mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien, oder Ihr wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt liegt hier. Die Folgen reichen bis zu Ihrem Welteinkommen — der Umzug will vorher geplant sein, nicht hinterher.
Können Sie für mich mit Hacienda sprechen?
Ja. Mit einer einfachen Bevollmächtigung empfangen wir die Bescheide, beantworten Requerimientos und legen Einsprüche ein — die Fristen im spanischen Steuerverfahren sind kurz, und wer sie verpasst, verliert meist das Argument.
Rufen Sie lieber an?
Sicher, dass Ihre kanarischen Steuern wirklich erledigt sind?
Buchen Sie eine Beratung vor Ort oder per Video — eine klare, ehrliche Einschätzung Ihres Falls auf Deutsch, mit Plan und Honorar, die wir vereinbaren, bevor irgendeine Arbeit beginnt.