Testamente und Nachlassplanung auf Teneriffa und Fuerteventura
Spanische Testamente und Nachlassplanung für internationale Leben — auf Deutsch vorbereitet, vor dem Notar unterzeichnet.
Das großzügigste Dokument, das Sie je unterschreiben.
Was wir übernehmen
- Testamente für Residenten und Nichtresidenten
- Rechtswahl des Heimatrechts nach den EU-Regeln
- Abstimmung mit dem Testament in der Heimat
- Steuerplanung für Ihre künftigen Erben
- Notartermin und amtliche Registrierung dabei
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Gesellschaftsanteile und Unternehmensnachfolge
- Überprüfung, wenn sich Ihr Leben ändert
Ein spanisches Testament kostet einen Nachmittag und erspart Ihrer Familie Monate — wir entwerfen es für Ihr Leben in zwei Ländern und begleiten Sie bis zur Unterschrift beim Notar.
Wir planen Nachlässe für internationale Leben: die Wahl des anwendbaren Erbrechts, die Abstimmung des spanischen Testaments mit dem in Ihrer Heimat und die Struktur, wer was erbt — die Erbschaftsteuer immer im Blick. Mehr als fünfundzwanzig Jahre Testamentspraxis für Residenten und Eigentümer auf Teneriffa und Fuerteventura.
Jedes Testament wird vor einem spanischen Notar unterzeichnet und im zentralen Testamentsregister (Registro de Últimas Voluntades) vermerkt — es ist immer auffindbar. Kein Original, das verloren geht, keine Schublade, die jemand durchsuchen muss.
Drei Geschichten, die wir jede Woche hören.
„Wir haben vor Jahren auf Fuerteventura gekauft — unsere Testamente sind aber nur deutsche.“
„Ich bin Resident auf Teneriffa. Entscheidet spanisches Recht, wer mich beerbt?“
„Wenn mir etwas zustieße, wüsste mein Partner nicht, wo er anfangen soll.“
Wie wir arbeiten
Olga Caballero
Gründerin und Abogada — Costa Adeje · CorralejoSeit 1998 berät sie internationale Mandanten auf den Kanarischen Inseln — persönlich und per Video. Die Nachlassplanung entwirft die Anwältin, die sie eines Tages verteidigen würde: Ihre Entscheidungen, Ihre Sprachen, Ihre zwei Rechtsordnungen — einmal richtig durchdacht.
Español · English · Deutsch · Русский · ItalianoFünf Sprachen in der Kanzlei — und Video mit Live-Übersetzung für fünf weitere.
Olga Caballero Martel · Abogada Nr. 2805, Ilustre Colegio de Abogados de Las Palmas.
Lernen Sie die Kanzlei kennenIn ihren Worten
Bester Service über die letzten zehn Jahre — von Testamenten über Fragen und Antworten bis zum Immobilienverkauf. Fünf Sterne.
Eine sehr kompetente Kanzlei.
Sehr kompetent und professionell. Ich brauchte Hilfe beim Kauf einer Wohnung — es wurde eine angenehme Erfahrung. Danke für Ihre Hilfe!
Schreiben Sie uns — oder buchen Sie eine Beratung.
Testamente — was Mandanten zuerst fragen.
Brauche ich ein spanisches Testament, wenn ich schon eines zu Hause habe?
Fast immer lohnt es sich. Ein spanisches Testament für Ihr Vermögen in Spanien erspart Übersetzungen, Apostillen und Monate an Wartezeit — und wir formulieren es so, dass sich beide Testamente nie widersprechen.
Kann ich wählen, welches Erbrecht für meinen Nachlass gilt?
In der Regel ja. Die EU-Erbrechtsverordnung erlaubt, im Testament das Heimatrecht zu wählen — oft der Unterschied, ob das spanische Pflichtteilsrecht (legítima) auf Ihren Nachlass anwendbar ist oder nicht.
Wie läuft die Errichtung eines Testaments in Spanien ab?
Eine Beratung zur Planung und ein kurzer Unterzeichnungstermin beim Notar. Wir bereiten einen zweisprachigen Entwurf vor und dolmetschen bei der Unterschrift, wenn nötig.
Wo wird das Testament aufbewahrt?
Der Notar verwahrt das Original; seine Existenz wird im zentralen Testamentsregister vermerkt. Ihre Erben können es mit der Sterbeurkunde jederzeit auffinden.
Rufen Sie lieber an?
Immobilie auf den Kanaren und noch kein spanisches Testament?
Buchen Sie eine Beratung vor Ort oder per Video — eine klare, ehrliche Einschätzung Ihres Falls auf Deutsch, mit Plan und Honorar, die wir vereinbaren, bevor irgendeine Arbeit beginnt.