Rechtsgebiete · VII

Bankrecht auf Teneriffa und Fuerteventura

Bodenklauseln, Hypothekenkosten, Revolving-Karten — Ansprüche gegen unfaire Bankklauseln, ehrlich geprüft und konsequent verfolgt.

Die Praxis

Banken spielen nicht immer fair.

Umfang

Was wir übernehmen

  • Bodenklauseln — auch bei getilgten Hypotheken
  • Hypothekenkosten: Notar, Register, Gutachten
  • Revolving-Karten und wucherähnliche Zinsen
  • IRPH-Prüfung und Rückforderungsansprüche
  • Vorfälligkeit und Fremdwährungsdarlehen
  • Fehlberatung bei Aktien und Anlageprodukten
  • Neuverhandlung mit der Bank auf Augenhöhe
  • Verteidigung gegen die Zwangsvollstreckung

Wir prüfen Ihre Hypothek, Kredite und Karten auf missbräuchliche Klauseln und fordern zurück, was Ihnen zu Unrecht berechnet wurde — durch Verhandlung, wo möglich, und vor Gericht, wo nötig.

Wir vertreten Verbraucher und Unternehmen gegenüber Banken und Finanzinstituten — mit einer detaillierten Prüfung Ihrer Verträge und der Rechtsprechung des spanischen Obersten Gerichtshofs und des EuGH. Die meisten unserer Bankmandanten haben auf den Kanaren gekauft oder finanziert — viele aus dem Ausland — und wir führen ihre Ansprüche vollständig von unseren Büros in Costa Adeje (Teneriffa) und Corralejo (Fuerteventura) aus.

Geht ein Anspruch vor Gericht, klagen wir dort, wo Sie sind: die Gerichte von Arona und Granadilla de Abona für Teneriffa Süd, Puerto del Rosario für Fuerteventura — und die Audiencias Provinciales von Santa Cruz de Tenerife und Las Palmas in der Berufung. Lokales Verfahren, aus erster Hand.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Drei Geschichten, die wir jede Woche hören.

„Der Euribor fiel jahrelang — meine Rate aber nie.“
→ So sieht eine Bodenklausel aus — und sie ist angreifbar.
„Bei der Hypothek musste ich jede Gebühr zahlen — Notar, Register, Gutachten.“
→ Vieles davon kann rückforderbar sein, auch Jahre später.
„Ich zahle meine Karte jeden Monat, und die Schuld wird nie kleiner.“
→ Revolving-Kredit. Gerichte haben Tausende davon für nichtig erklärt.
Methode

Wie wir arbeiten

01BeratungWir hören Ihren Fall an und prüfen die Unterlagen — vor Ort oder online.
02Strategie und HonorarWir zeigen Ihnen Ihre Optionen und vereinbaren Plan und Honorar, bevor wir beginnen.
03VertretungWir handeln für Sie — in der Verhandlung, vor Gerichten und Behörden.
04AbschlussWir verfolgen das bestmögliche Ergebnis und halten Sie bei jedem Schritt auf dem Laufenden.
Jeder Fall ist anders. Wir bewerten Ihren ehrlich, erklären Ihre Optionen in klarer Sprache und vereinbaren Plan und Honorar, bevor irgendeine Arbeit beginnt.
Olga Caballero, Gründerin und Abogada
Wer Ihren Fall führt

Olga Caballero

Gründerin und Abogada — Costa Adeje · Corralejo

Seit 1998 berät sie internationale Mandanten auf den Kanarischen Inseln — persönlich und per Video. Bankansprüche prüft sie persönlich: die Analyse Ihrer Verträge, die Strategie und das Honorar werden mit der Anwältin vereinbart, die Ihren Fall vertritt — ohne Zwischenstationen.

Español · English · Deutsch · Русский · Italiano

Fünf Sprachen in der Kanzlei — und Video mit Live-Übersetzung für fünf weitere.

Olga Caballero Martel · Abogada Nr. 2805, Ilustre Colegio de Abogados de Las Palmas.

Lernen Sie die Kanzlei kennen
25+Jahre Berufspraxis
2Büros, zwei Inseln
10Arbeitssprachen
1Team hinter jedem Fall
Die Stimme der Mandanten

In ihren Worten

Sehr zu empfehlen. Unser Ansprechpartner kommunizierte hervorragend und erklärte genau, was nötig war und warum. Alles ganz unkompliziert — ohne Probleme.
★★★★★Michael GodwinGoogle-Rezension · übersetzt
Absolut großartig. Ich steckte seit Längerem in einem Streit mit einer privaten Krankenversicherung fest. Olga hat ihn in weniger als einer Stunde gelöst. Danke.
★★★★★Susan ParkerGoogle-Rezension · übersetzt
Professionelle Hilfe in einer ganzen Reihe rechtlicher Themen — und das in mehreren Sprachen.
★★★★★Robeers MichelGoogle-Rezension · übersetzt
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Schreiben Sie uns — oder buchen Sie eine Beratung.

Fragen

Bankansprüche — was Mandanten zuerst fragen.

Kann ich die Bodenklausel (cláusula suelo) noch geltend machen?

Meistens ja. Die Klage auf Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel unterliegt keiner Verfallsfrist, sodass auch ältere — selbst bereits getilgte — Hypotheken eine Prüfung wert sein können. Wir sagen Ihnen offen, ob Ihre infrage kommt.

Welche Unterlagen brauche ich für den Anfang?

Ihre Hypothekenurkunde (escritura) und Kontoauszüge reichen für eine erste Einschätzung in der Regel aus. Fehlen sie, helfen wir Ihnen, Kopien beim Notar oder Ihrer Bank anzufordern.

Muss ich für den Anspruch in Spanien sein?

Nein. Viele unserer Bankmandanten leben im Ausland. Mit einer Vollmacht führen wir den gesamten Anspruch — und halten Sie per E-Mail und Videocall auf dem Laufenden, auf Deutsch.

Was, wenn die Bank nicht verhandeln will?

Dann bringen wir den Anspruch vor Gericht. In Verbrauchersachen fallen die Kosten häufig zugunsten der klagenden Partei aus, wenn die Klausel für missbräuchlich erklärt wird — die realistischen Szenarien erklären wir, bevor Sie entscheiden.

Rufen Sie lieber an?

Teneriffa — Costa AdejeSpanisch · Englisch · Russisch (+34) 922 717 135
Fuerteventura — CorralejoSpanisch · Englisch · Italienisch · Russisch (+34) 928 537 200
Schreiben Sie uns eine E-MailSchreiben Sie auf Deutsch — das Team arbeitet in zehn Sprachen. [email protected]

Unsicher, ob Ihre Bank Ihnen Geld schuldet?

Buchen Sie eine Beratung vor Ort oder per Video — eine klare, ehrliche Einschätzung Ihres Falls auf Deutsch, mit Plan und Honorar, die wir vereinbaren, bevor irgendeine Arbeit beginnt.

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