Erbschaft · 12. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit

Erben auf den Kanaren: Die Familie zahlt (fast) nichts — wenn die Papiere stimmen

Olga Caballero & Co. Olga Caballero & Co.Kanzlei · Teneriffa & Fuerteventura

Eine Tatsache, die fast jede ausländische Familie überrascht, die wir begleiten: Auf den Kanarischen Inseln sind die meisten Erbschaften zwischen Verwandten praktisch steuerfrei. Bei einer Erbschaft von 200.000 € von einem Elternteil an ein Kind beträgt die Steuer nach der regionalen Ermäßigung typischerweise wenige Euro.

Und die zweite Tatsache, die unsere Erbrechtsabteilung beschäftigt: Dieses Ergebnis ist nicht automatisch. Es hängt davon ab, die richtigen Dokumente mit den richtigen Bewertungen innerhalb der richtigen Frist einzureichen.

Die 99,9%-Ermäßigung, im Klartext

Die kanarischen Regeln gewähren eine Ermäßigung von 99,9% auf die Erbschaftsteuer für:

  • Erben der Gruppen I und II — Ehegatten, Kinder und andere Abkömmlinge, Eltern und Großeltern; und
  • auch Gruppe III — Geschwister, Neffen und Nichten, Onkel und Tanten sowie Verschwägerte — eine Breite, die kaum eine andere spanische Region erreicht.

Für Schenkungen zu Lebzeiten existiert die Ermäßigung ebenfalls, aber enger: Sie deckt nur die Gruppen I und II, und die Schenkung muss in öffentlicher Urkunde vor dem Notar vollzogen werden. Eine formlose Überweisung an ein Kind qualifiziert nicht — ein Detail, das teure Überraschungen produziert hat.

Die Haken

  1. Die Frist: Die Erklärung muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall eingereicht werden. Eine Verlängerung ist möglich — aber nur in den ersten fünf Monaten beantragbar. Wer das Fenster verpasst, sieht Zuschläge und Zinsen den Vorteil auffressen.
  2. Bewertungen: Immobilien werden am amtlichen Referenzwert gemessen. Wer darunter erklärt, lädt eine Überprüfung ein; wer ihn vor der Erklärung versteht, vermeidet sie.
  3. Die Ermäßigung muss korrekt geltend gemacht werden — sie reduziert die Steuer, nicht die Pflicht zu erklären. „Es war ja fast nichts zu zahlen“ hat noch nie eine fehlende Erklärung entschuldigt.

Nichtresidente Erben sind nicht ausgeschlossen

Wenn Sie in Berlin, Wien oder Zürich leben und eine Wohnung in Costa Adeje erben, sind Sie von der kanarischen Ermäßigung nicht ausgesperrt: Nach Jahren EU-getriebener Rechtsprechung können nichtresidente Erben — aus der EU wie von außerhalb — die regionalen Regeln beanspruchen, die Residenten genießen. Internationale Nachlässe brauchen zusätzliche Dokumente (ausländische Sterbe- und Testamentsurkunden, Apostillen, eine NIE für jeden Erben), und das meiste lässt sich per Vollmacht erledigen, ohne zu reisen.

Das Testament planen, solange alle gesund sind

Für internationale Familien bleibt das mächtigste Werkzeug die EU-Erbrechtsverordnung: In Ihrem spanischen Testament können Sie Ihr Heimatrecht für Ihren Nachlass wählen — der Standard-Planungszug für Deutsche wie für Briten. Das größere Bild behandeln wir in unserem Bereich Testamente und Nachlassplanung.

Auf den Kanaren ist die Erbschaftsteuer selten der Gegner. Fristen und fehlende Papiere sind es.

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Diese Notiz ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation lassen Sie sich bitte juristisch beraten.

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